Der Stundentarif beträgt 140CHF (NEU ab 30.01.2023). Die Therapie wird entweder nach der Sitzung bar oder mit TWINT bezahlt oder per Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 10 Tagen.
Damit meine Leistungen von Ihrer Krankenkasse übernommen werden bedarf es einer Zusatzversicherung für Komplementärmedizin. HMO-Versicherte brauchen neben der Zusatzversicherung auch eine Kostengutsprache ihres HMO-Arztes. Ich empfehle die Kostendeckung vor Behandlungsbeginn mit ihrer Krankenkasse abzuklären.
Als diplomierte Naturheilpraktikerin MV hfnh bin ich bei allen Krankenkassen über die Zusatzversicherung anerkannt. Informieren Sie sich im voraus über die genaue Kostendeckung, da diese je nach Zusatzversicherung sehr unterschiedlich ausfällt.
Rufen Sie ihren Versicherer an und nennen Sie meine Namen und Registrierungsnummer (Infos siehe unten). Erkundigen Sie sich welcher Anteil von den Behandlungskosten übernommen wird. Je nach Versicherung gibt es auch einen jährlichen Maximalbetrag.
Aus der obligatorischen Krankenversicherung (Grundversicherung) werden keine Leistungen übernommen.
Unter den folgenden Links finden Sie Infos zu den angeschlossenen Versicherern, zu den anerkannten Methoden und Therapeuten.